Wenn Ihre Wohnung durch Gerichtsvollziehende geräumt wurde, wurde Ihr Hausrat in der Regel eingelagert. Ab dem Tag der Räumung beginnt eine Frist von (Dauer noch rausfinden) vier Wochen. Innerhalb dieser Frist können Sie mit dem Gerichtsvollziehenden Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Sie haben dann die einmalige Gelegenheit, Zugang zu dem Möbellager zu erhalten, um dort Ihr Hab und Gut oder Teile davon zu retten. Entweder können Sie mithilfe eines Umzugsunternehmens das komplette Lager ausräumen und wiederum einlagern lassen oder Sie retten nur die notwendigsten Unterlagen oder Erinnerungsstücke.