Auch hier gilt, sofern keine Ratenzahlung möglich ist, eine schnellstmögliche Abhilfe zu bekommen. Es kann geprüft werden, ob die Formalitäten für ein Energiedarlehen beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt vorliegen, um Stromsperrungen zu vermeiden.
Da die Klärung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es wichtig, sich beim Energieversorger zu melden, um mitzuteilen, dass man bemüht ist, die Schulden auszugleichen und gleichzeitig einen Aufschub der Sperrankündigung benötigt.
Falls es doch zu einer Sperrung gekommen ist, kann überprüft werden, ob ein Darlehen oder eine Spende in Frage kommen, sofern man keine andere Abhilfe hat.
Bitte bedenken Sie, dass nach einer bereits erfolgten Sperrung in der Regel eine Wiederinstandsetzung der Stromanlage erfolgen muss. Hierfür entstehen weitere Kosten, die vorab im Darlehens-Antrag aufgeführt sein müssen. Für einen Termin zur Wiederinstandsetzung sind Sie als Mietende/r verantwortlich.
Ich habe eine Räumungsklage erhalten. Was kann ich tun? Hier ist es wichtig zu überprüfen, ob die Klage ordnungsgemäß vor Gericht eingereicht wurde.
Man hat die Möglichkeit, sich gegen eine Räumungsklage zu verteidigen. Hier ist es wichtig, die vorgegebenen Fristen einzuhalten und sicher zu stellen, dass alle Verteidigungsstrategien ausgeschöpft werden.
Hier kann die Fachstelle für Wohnungserhalt der Stadt Hannover (nur bei Wohnsitz im Stadtgebiet) fachlich beraten und ggf. gemeinsam mit Ihnen nötige Anträge stellen