Wenden Sie sich an die Kommune Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die Kommunen sind verpflichtet, Ihnen eine Not-Unterkunft für Einzelpersonen und/oder Familien anzubieten. Hier können Sie sich auch ordnungsrechtlich anmelden (Meldeadresse). Dafür ist es dringend erforderlich, aktuelle Einkommensnachweise, sowie aktuelle Bankkonto Auszüge und wenn möglich, einen Nachweis über die Räumung und/oder Kündigung einzureichen. Jede Kommune muss eine solche
Gefahrenabwendung ermöglichen, da sonst die Obdachlosigkeit droht. Sollte Ihre Kommune dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Der Fachbereich Unterbringung befindet sich in der Stadt Hannover: Link
Für Unterbringungsmöglichkeiten in den jeweiligen Kommunen, wenden Sie sich an die jeweiligen Rathäuser.