Das müssen Sie entscheiden. Sollten Sie sich aber dafür entschieden, sich nach einer fristlosen Mietkündigung weiterhin in der Wohnung aufzuhalten, müssen Sie damit rechnen, dass der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen kann. Das bedeutet, dass neben den Mietschulden nicht unerhebliche, zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Letztendlich kann die Wohnung nur mit einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung geräumt werden, was dazu führt, dass Sie die Wohnung spätestens zum Räumungstermin verlassen müssen, sofern es keine weiteren Möglichkeiten gibt, eine Räumung zu verhindern.
Im besten Fall versucht man rechtzeitig mit dem Vermietenden eine außergerichtliche Lösung zu finden.